Kerncurriculum 5-10

Werte und Normen / Niedersachsen
Kerncurriculum (Zusammenfassung)
für das Gymnasium
Schuljahrgänge 5 - 10

verbindlich
ab dem 1.8. 2009 für die Schuljahrgänge 5-8;
ab dem 1.8. 2010 für den Schuljahrgang 9;
ab dem 1.8. 2011 für den Schuljahrgang 10
>>> LINK zur vollständigen Fassung



_____________________________

Kompetenzen

Das Kerncurriculum stellt verbindliche inhalts- und prozessbezogene Kompetenzen dar, die durch eine Auseinandersetzung mit jahrgangsspezifischen Leitthemen vermittelt und gefestigt werden.

Die inhaltsbezogenen Kompetenzbereiche bilden dabei die zentralen Orientierungspunkte für die Unterrichtssequenzen.

Die prozessbezogenen Kompetenzbereiche umreißen die Fähigkeiten und Fertigkeiten, mit denen die Lernenden die inhaltlichen Kompetenzbereiche mit zunehmender Selbstständigkeit erarbeiten.

Inhaltsbezogene Kompetenzbereiche


1. Fragen nach dem Ich
2. Fragen nach der Zukunft
3. Fragen nach Moral und Ethik
4. Fragen nach der Wirklichkeit
5. Fragen nach Religionen und Weltanschauungen

Kompetenzbereiche und Leitthemen


Prozessbezogene Kompetenzbereiche

• Wahrnehmen und Beschreiben
• Verstehen und Reflektieren
• Diskutieren und Urteilen

Wahrnehmen und Beschreiben

In ihrem konkreten Lebensumfeld werden die Schülerinnen und Schüler mit diversen moralischen Problemstellungen, Widersprüchen und Dilemmata konfrontiert. Aus diesem Grunde ist ihre Fähigkeit zu fördern, Phänomene wahrzunehmen, zu beschreiben und ansatzweise zu strukturieren. Dadurch wird ein altersgemäßes Problembewusstsein möglich. Der Unterricht dient auf der Stufe dieses prozessbezogenen Kompetenzbereichs also dazu, moralisches Handeln erfahrbar, sichtbar und bewusst
zu machen.
Die Schülerinnen und Schüler …
• stellen ihr Vorwissen, ihr Vorverständnis, ihre aktuellen Eindrücke sowie ihre Gefühle zu moralisch relevanten Begebenheiten dar.
• beschreiben ihre Assoziationen zu dem jeweiligen Themenschwerpunkt.
• skizzieren Fragen und Erwartungen zu dem ins Auge gefassten Inhalt.
Verstehen und Reflektieren

Dieser Kompetenzbereich enthält ein dialogisches bzw. dialektisches Element, da das Vorwissen der Lernenden nunmehr mit fachwissenschaftlich relevanten, altersangemessenen und schülerorientierten Informationen bzw. Positionen in Bezug gesetzt wird.
Die Schülerinnen und Schüler …
• untersuchen verschiedene Informationsquellen (z. B. Texte, Filmausschnitte etc.).
• setzen ihr Vorwissen zu Informationsquellen in Beziehung.
• analysieren fachspezifische und themenrelevante Grundbegriffe.
• untersuchen einen normativen Text auf explizite und implizite Prämissen.
• erläutern Fremdperspektiven und untersuchen Gedankenexperimente.
• untersuchen verschiedene ethische Positionen und erfassen deren Tragweite.
• erläutern unterschiedliche Lösungswege für moralische Problemstellungen.
Diskutieren und Urteilen

Für die Persönlichkeitsentwicklung ist es besonders förderlich, eigene Positionen im Rahmen eines rationalen, von Offenheit und Fairness geprägten Diskurses zu präsentieren, zu legitimieren und ggf. zu revidieren. Denn erst im argumentativen Austausch mit anderen Menschen kann die Befähigung zur ethischen Urteilsbildung hinreichend entfaltet werden.
Die Schülerinnen und Schüler …
• erörtern verschiedene Perspektiven und Erwartungshaltungen.
• diskutieren Lösungsstrategien zu moralisch relevanten Konflikten und entwickeln Alternativen.
• entwickeln und prüfen eigenständige und folgerichtige Argumentationen.
• entwickeln ein vorläufiges eigenes Urteil und prüfen potenzielle Folgen.
• stellen das eigene Urteil begründet und differenziert im Diskurs dar und setzen sich mit anderen Urteilen auseinander.

Leistungsbewertung

Neben der kontinuierlichen Beobachtung der Schülerinnen und Schüler im Lernprozess und ihrer persönlichen Lernfortschritte sind die Ergebnisse der schriftlichen Lernkontrollen und der Mitarbeit im Unterricht (mündliche und andere fachspezifische Leistungen) zur Leistungsfeststellung heranzuziehen. Der Mitarbeit im Unterricht kommt bei der Bestimmung der Gesamtzensur im Fach Werte und Normen ein deutlich höheres Gewicht zu als der schriftlichen Leistung.

Die Leistungsbewertung darf sich nicht in punktueller Leistungsmessung erschöpfen; sie hat auch den Ablauf von Lernprozessen zu berücksichtigen.

Mitarbeit im Unterricht

Besonders zu berücksichtigen sind die Kontinuität des Engagements und die Komplexität der Beiträge. Der Kommunikationsfähigkeit (Handhabung von Gesprächsregeln, situationsangemessene Sprechweise) und der Kooperationsfähigkeit (sachbezogenes Eingehen auf andere Beiträge, zielorientiertes und effektives Arbeiten in verschiedenen Sozialformen) kommt erhebliches Gewicht zu.

Zur Mitarbeit im Unterricht (mündliche und andere fachspezifische Leistungen) zählen z. B.:
  •  Redebeiträge im Unterrichtsgespräch
  •  Vortragen von Hausaufgaben
  •  Gestalterische Arbeiten (z. B. Collagen, Plakate, Bilder, Diagramme, Audio-, Video- und PC-Arbeiten)
  •  Ausführen einer Rolle oder Entwerfen einer Szene, Bauen eines Standbildes
  •  Erstellen von Dokumentationen und Ausstellungen
  •  Präsentationen, auch mediengestützt
  •  Vortragen von Ergebnissen aus Partner- und Gruppenarbeit
  •  Planen und Durchführen von Befragungen, Interviews oder Wettbewerbsbeiträgen
  •  Organisieren und Umsetzen von Unterrichtsprojekten (Informationsbeschaffung, Kontakte mit außerschulischen Institutionen, Planen und Realisieren von Arbeitsschritten)
  •  Zusammenstellen einer thematisch geordneten Arbeitsmappe oder eines Portfolios
  •  Übernehmen zusätzlicher Ausarbeitungen (Kurzreferate und Berichte)
Bei kooperativen Arbeitsformen sind sowohl die individuelle Leistung als auch die Gesamtleistung der Gruppe in die Bewertung einzubeziehen. So werden neben methodisch-strategischen auch die sozialkommunikativen Leistungen angemessen einbezogen.

Schriftliche Lernkontrollen

In schriftlichen Lernkontrollen werden überwiegend Kompetenzen überprüft, die im Unterricht eines überschaubaren Zeitraums erworben werden konnten. Darüber hinaus sollen jedoch auch Problemstellungen einbezogen werden, die die Verfügbarkeit von Kompetenzen eines langfristig angelegten Kompetenzaufbaus überprüfen.

Verlangt werden nicht nur die Wiedergabe von Kenntnissen, sondern von Schuljahrgang zu Schuljahrgang zunehmend auch Transferleistungen und begründetes Urteilen entsprechend den Anforderungsbereichen (AFB), dabei sollte der Schwerpunkt im AFB II liegen, den AFB I gilt es deutlich stärker zu berücksichtigen als den AFB III. Angemessene schriftliche Gestaltung sowie sicherer Gebrauch von fachlichen Termini sind bei der Bewertung zu berücksichtigen.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht nur die Quantität, sondern auch die Qualität der Beiträge für die Beurteilung maßgeblich ist.